Veröffentlichung der Pflegenoten
Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Qualitätsprüfungen erfolgt per Gesetz (§ 115 Abs. 1a SGB XI) im Internet durch die Landesverbände der Pflegekassen sowie an gut sichtbarer Stelle im Pflegeheim bzw. Pflegedienst.
Einen ersten Eindruck über die Pflegequalität einer ambulanten Pflegeeinrichtung gewinnen Sie über die Gesamtnote. Bei näherem Interesse für eine ambulante Pflegeeinrichtung orientieren Sie sich an den Bereichsnoten (z. B. Pflege und medizinische Versorgung). Die Bereichsnoten geben Ihnen Auskunft zu den fünf zentralen Qualitätsbereichen einer Pflegeeinrichtung.